Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Coaching-Dienstleistungen zwischen Andreas Klausner, Unterbayrdorfstraße 209, 5581 St. Margarethen, Österreich (im Folgenden „Coach“) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Klient“).
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden Bedingungen des Klienten wird widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Coach ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Definitionen
Coach: Andreas Klausner, der die Coaching-Dienstleistungen im Rahmen eines freien Dienstvertrags erbringt.
Klient: Die natürliche oder juristische Person, die die Coaching-Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Verbraucher ist, für wen das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG). Unternehmer ist, für wen das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 KSchG). Der Klient ist zugleich Vertragspartner des Coaches.
Digitale Annahme: Die Zustimmung zu einem Vertrag durch elektronische Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Online-Formulare oder digitale Signatur). Sie ist rechtswirksam, sobald die Annahmeerklärung dem Coach zugeht (§ 862a ABGB).
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder digitale Annahme des Angebots zustande. Der Coach weist beim Vertragsschluss ausdrücklich auf diese AGB hin und macht sie dem Klienten zugänglich.
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die individuelle Beratung und/oder Betreuung des Klienten im Rahmen der vereinbarten Coaching-Dienstleistung im Bereich Fitness und Gesundheit.
§ 2 Leistungsgegenstand
Coach und Klient legen gemeinsam Ziele für die Zusammenarbeit fest. Die Leistung des Coaches besteht darin, den Klienten bei der Erreichung dieser Ziele zu unterstützen. Ein tatsächliches Erreichen der Ziele wird nicht zugesichert.
Bei der Erstellung von Unterlagen, die dem Erreichen der vereinbarten Ziele dienen – beispielsweise einem Trainingsplan – besteht die Leistung des Coaches in der Einbringung seines Fachwissens zur Ausgestaltung der Inhalte.
Vom Coach überlassene Unterlagen und Dokumente unterliegen dem Urheberrecht des Coaches und sind nur zur beschränkten Nutzung während der Vertragsdauer bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Inhalte ist dem Klienten untersagt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ist nichts anderes vereinbart, kann die Leistung nur vom Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
§ 3 Leistungsbeginn
Der Leistungsbeginn wird grundsätzlich im Angebot zwischen Coach und Klient festgelegt.
Der Klient kann ausdrücklich verlangen, dass der Coach vorzeitig – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist – mit der Leistungserbringung beginnt. Auswirkungen auf das Rücktrittsrecht sind der Rücktrittsbelehrung (FAGG) zu entnehmen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Der Coach ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs 1 Z 27 UStG; die Preise verstehen sich daher ohne Umsatzsteuer, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Ausstehende Zahlungen des Klienten sind ohne Abzug zum vereinbarten Zahlungsziel fällig.
Befindet sich der Klient im Zahlungsverzug, behält sich der Coach das Recht vor, weitere Dienstleistungen auszusetzen.
Bei Zahlungsverzug ist der Coach berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen (bei Verbrauchern 4 % p. a. gemäß § 1000 ABGB; gegenüber Unternehmern gelten die Sätze des § 456 UGB).
§ 5 Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) für Verbraucher
Wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Coaches geschlossen, steht dem Klienten als Verbraucher ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Die Einzelheiten und die Frist sind der gesonderten Rücktrittsbelehrung zu entnehmen.
§ 6 Haftung / Gesundheitliche Hinweise
Der Coach haftet nicht für gesundheitliche Schäden oder Verletzungen, die im Rahmen der Inanspruchnahme seiner Leistung entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Personenschäden gilt die zwingende gesetzliche Haftung.
Der Klient ist verpflichtet, bestehende gesundheitliche Einschränkungen vor Vertragsschluss mitzuteilen. Bei Bedarf ist vor Trainingsbeginn ärztlicher Rat einzuholen.
Der Klient hat den Coach während des Leistungszeitraums über Unwohlsein, gesundheitliche Schäden oder Verletzungen umgehend per E-Mail oder in anderer Textform zu informieren. Der Meldung ist eine Beschreibung des Sachverhalts beizufügen, insbesondere:
- Ort
- Zeit
- Beschreibung der Verletzung
- Grund
Erfolgt keine Meldung, ist anzunehmen, dass die Verletzung nicht im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit dem Coach steht. Die Meldung hat unverzüglich nach Auftreten zu erfolgen.
§ 7 Online-Coaching
Für technische Störungen Dritter (z. B. Videoplattformen) haftet der Coach nicht.
Bei Verbindungsabbrüchen von mehr als 15 Minuten werden Ausweichtermine angeboten, sofern die Störung nicht vom Klienten verursacht wurde.
Der Klient hat für eine stabile Internetverbindung selbst zu sorgen. Technische Störungen beim Klienten sind dem Coach schnellstmöglich zu melden; andernfalls kann in der Regel kein Ausweichtermin angeboten werden.
§ 8 Vertragsänderungen
Änderungen bedürfen der Textform und der Bestätigung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
§ 9 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
§ 10 Gerichtsstand
Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz des Coaches (St. Margarethen) vereinbart. Für Verbraucher richtet sich der Gerichtsstand nach den zwingenden Bestimmungen des § 14 KSchG.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.
§ 12 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis die Erbringung der vertraglichen Leistung unmöglich macht oder unzumutbar erschwert. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Pandemien, Epidemien)
- Krieg, terroristische Anschläge oder schwere Unruhen
- Weitreichende Ausfälle kritischer Infrastruktur (z. B. Strom-, Daten- oder Transportnetze)
- Gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Lockdowns, Quarantänemaßnahmen), die nicht auf einem Verschulden der betroffenen Partei beruhen
Rechtsfolgen: Ist eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Wiederanlaufzeit von ihren Leistungspflichten befreit. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer.
Gegenleistung: Die Zahlungspflicht des Klienten für die betroffenen Dienstleistungen entfällt. Bereits im Voraus geleistete Zahlungen für nicht erbringbare Leistungen werden anteilig erstattet. Schadenersatzansprüche wegen Verzögerung oder Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 13 Ergänzende Klauseln bei Verträgen mit Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Coaches. Entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Klienten wird ausdrücklich widersprochen; sie werden nicht Vertragsbestandteil – auch dann nicht, wenn der Coach in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung erbringt.